Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das 2021 erlassene BFSG setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und verpflichtet ab 28. Juni 2025 viele Produkte und digitale Dienstleistungen – von Web-Shops bis Banking-Apps – zur Barrierefreiheit; Ausnahmen gelten nur für Kleinstunte

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde am 16. Juli 2021 verabschiedet und dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA). Es legt verbindliche Barrierefreiheitsanforderungenfür bestimmte Produkte (z. B. Computer, E-Reader, Geldautomaten, Zahlungsterminals) und digitale Dienstleistungen(u. a. Websites, E-Commerce, Banking-Apps, E-Books) fest, um Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe zu sichern. Die Hauptpflichten treten am 28. Juni 2025 in Kraft. BFSGBundesfachstelle Barrierefreiheit

Anwendungsbereich

  • Produkte: Hardware mit interaktiven Schnittstellen, Self-Service-Terminals, Smartphones, E-Reader, Ticket- und Check-in-Automaten.
  • Dienstleistungen: Online-Shops, Beförderungs- und Bank­dienstleistungen, Telekommunikations­dienste, E-Book-Vertrieb, Kundenhotlines.
  • Self-Service-Terminals erhalten eine verlängerte Übergangsfrist; bestehende Geräte dürfen längstens bis 28. Juni 2040 genutzt werden. BFSGIHK München

Ausnahmen & Erleichterungen

  • Kleinstunternehmen mit < 10 Beschäftigten und ≤ 2 Mio. € Jahresumsatz sind für rein dienstleistungs­bezogene Pflichten ausgenommen; stellen sie jedoch betroffene Produkte bereit, gilt das Gesetz auch für sie. Bundesfachstelle Barrierefreiheit
  • Eine Unverhältnismäßige Belastung kann im Einzelfall zu zeitlich begrenzten Ausnahmen führen, wenn die Umsetzung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Flick Gocke Schaumburg

Pflichten für Unternehmen

  1. Technische Anforderungen gemäß EN 301 549 (u. a. WCAG 2.1 AA für Web-Inhalte) umsetzen.
  2. Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung (für Produkte) bzw. Erklärung zur Barrierefreiheit (für Dienste) bereitstellen.
  3. Dokumentation & Marktüberwachung: Nachweise auf Anfrage vorlegen; Behörden können Stichproben prüfen.
  4. Beschwerde- und Abhilfeverfahren für Nutzer einrichten.

Sanktionen bei Verstößen

Die Marktüberwachungsbehörden können Produkte vom Vertrieb ausschließen und Bußgelder bis zu 100 000 €verhängen; leichtere Verstöße werden mit bis zu 10 000 € geahndet. BFSGIHK München

Zeitplan auf einen Blick

DatumPflicht
28. 06. 2025Barrierefreiheitspflicht für neue Produkte & Dienstleistungen startet
27. 06. 2030Übergangsfrist endet für Dienste, die zwingend von Nicht-konformen Produkten abhängen
28. 06. 2040Späteste Ablösung nicht barrierefreier Self-Service-Terminals

Praxis-Tipps zur Umsetzung

  • Accessibility by Design: Barrierefreiheit früh im UX- und Dev-Prozess berücksichtigen.
  • WCAG-Audit & Gap-Analyse: Ist-Stand prüfen, Maßnahmen priorisieren.
  • Komponentenbibliothek mit geprüften ARIA-Patterns aufbauen.
  • Schulungen für Entwickler, Designer und Content-Teams etablieren.
  • Kontinuierliches Monitoring: Automatisierte Tests (Lighthouse, Axe) plus manuelle Screenreader-Checks.

Fazit
Das BFSG macht Barrierefreiheit ab 2025 zur gesetzlichen Pflicht in weiten Teilen der Wirtschaft. Unternehmen, die frühzeitig technische Standards umsetzen, profitieren nicht nur von Rechtssicherheit, sondern auch von größerer Reichweite, höherer Usability und einem inklusiven Markenimage.