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Barrierefreiheit Website: Anforderungen & Gesetzliche Pflichten

Ab Juni 2025 müssen viele Unternehmenswebsites barrierefrei sein. Dieser Ratgeber erklärt, was das BFSG verlangt, welche WCAG-Standards gelten und wie du die Umsetzung planst - mit konkreten Schritten und realistischen Kostenrahmen.

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Für viele Unternehmen bedeutet das: Die eigene Website muss barrierefrei werden - und zwar nach klar definierten technischen Standards. Wer das Thema bisher aufgeschoben hat, sollte jetzt handeln. In diesem Ratgeber erkläre ich, was das BFSG konkret für deine Website bedeutet, welche Anforderungen gelten und wie du die Umsetzung angehst.

Inhaltsverzeichnis

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA), einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten - also so, dass Menschen mit Behinderungen sie gleichberechtigt nutzen können.

Konkret geht es um Websites, Online-Shops, Apps und digitale Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten (B2C). Der Stichtag ist der 28. Juni 2025. Ab diesem Datum müssen neu in Verkehr gebrachte Produkte und Dienstleistungen die Anforderungen erfüllen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Das Gesetz ist also mehr als eine Empfehlung. Es ist eine verbindliche Vorgabe mit klaren Fristen und Konsequenzen.

Wen betrifft das Gesetz?

Das BFSG betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. In der Praxis heißt das: Wenn du einen Online-Shop betreibst, digitale Dienstleistungen über deine Website anbietest oder eine Buchungsplattform hast, bist du betroffen.

Es gibt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen - aber die ist enger gefasst, als viele denken. Die Befreiung gilt nur für Dienstleistungserbringer mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro. Beide Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein. Und: Für Produkte (also z.B. Hardware oder Software) gilt die Ausnahme gar nicht, unabhängig von der Unternehmensgröße.

Für die meisten mittelständischen Unternehmen mit einer Website, die mehr tut als eine digitale Visitenkarte, ist das BFSG relevant. Auch wer sich aktuell noch auf die Kleinstunternehmen-Ausnahme berufen kann, sollte Barrierefreiheit als Standard einplanen - denn die Richtung ist eindeutig: Barrierefreiheit wird zur Grundanforderung im Web.

Welche Anforderungen gelten für Websites?

Das BFSG verweist auf die europäische Norm EN 301 549, die wiederum die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA als Maßstab definiert. Klingt technisch - lässt sich aber auf vier Grundprinzipien herunterbrechen:

Wahrnehmbar: Alle Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein. Bilder brauchen Alt-Texte, Videos brauchen Untertitel, Farben dürfen nie die einzige Informationsquelle sein. Ein Formularfeld, das nur durch eine rote Umrandung einen Fehler signalisiert, ist für farbenblinde Nutzer unsichtbar.

Bedienbar: Jede Funktion muss per Tastatur erreichbar sein. Das betrifft Navigation, Formulare, Slider, Menüs und interaktive Elemente. Viele Nutzer mit motorischen Einschränkungen verwenden die Tastatur statt einer Maus. Auch die Fokus-Reihenfolge muss logisch sein.

Verständlich: Texte müssen klar formuliert sein, Formulare müssen hilfreiche Fehlermeldungen liefern, und die Navigation muss konsistent aufgebaut sein. Die Sprache der Seite muss im HTML-Code korrekt angegeben sein, damit Screenreader sie richtig vorlesen.

Robust: Die Website muss mit verschiedenen Browsern und assistiven Technologien funktionieren - Screenreader, Vergrößerungssoftware, Sprachsteuerung. Das setzt sauberen, standardkonformen HTML-Code voraus.

WCAG 2.1 AA - der technische Standard im Detail

Die WCAG 2.1 auf Level AA umfasst 50 Erfolgskriterien. Nicht alle sind für jede Website gleich relevant. Aus meiner Erfahrung mit Unternehmenswebsites sind diese Punkte am häufigsten betroffen:

Kontrastverhältnisse: Text muss ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund haben (bei großem Text ab 18pt reichen 3:1). Viele Corporate Designs setzen auf helle Grautöne oder pastellige Farben, die diesen Wert unterschreiten. Prüfbar mit dem Tool WebAIM Contrast Checker.

Alt-Texte für Bilder: Jedes informative Bild braucht einen beschreibenden Alt-Text. Dekorative Bilder bekommen ein leeres alt-Attribut (alt=""), damit Screenreader sie überspringen. Die meisten Websites haben hier Lücken - entweder fehlen Alt-Texte komplett oder sie sind generisch ("Bild 1", "Foto").

Formular-Labels: Jedes Eingabefeld braucht ein programmatisch verknüpftes Label. Placeholder-Text reicht dafür nicht aus, weil er beim Ausfüllen verschwindet. Fehlerhafte Eingaben müssen klar beschrieben werden - "Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein" statt nur "Fehler".

Tastatur-Navigation: Alle interaktiven Elemente müssen per Tab-Taste erreichbar und per Enter oder Leertaste aktivierbar sein. Der Fokus muss sichtbar sein - ein deutlicher Rahmen oder Farbwechsel, der zeigt, wo sich der Nutzer gerade befindet. Dropdown-Menüs und modale Dialoge sind hier die häufigsten Stolperfallen.

Responsive und zoombar: Bei 200% Zoom darf kein Inhalt verloren gehen oder abgeschnitten werden. Die Seite muss auch bei einer Fensterbreite von 320 CSS-Pixeln funktionieren.

So machst du deine Website barrierefrei

Barrierefreiheit nachträglich in eine bestehende Website einzupflegen ist möglich, aber aufwändiger als von Anfang an darauf zu achten. Hier ist ein realistischer Fahrplan:

Schritt 1: Bestandsaufnahme

Lass deine Website mit einem automatisierten Tool prüfen. WAVE (wave.webaim.org), axe DevTools oder Google Lighthouse decken die offensichtlichsten Probleme auf - fehlende Alt-Texte, Kontrastfehler, fehlende Labels. Automatisierte Tests finden erfahrungsgemäß etwa 30 bis 40 Prozent der Barrieren. Den Rest erkennt nur eine manuelle Prüfung.

Schritt 2: Manuelle Prüfung

Navigiere deine Website einmal komplett per Tastatur. Kannst du jede Seite erreichen, jedes Menü öffnen, jedes Formular ausfüllen? Siehst du immer, wo der Fokus gerade ist? Schalte einen Screenreader ein (VoiceOver auf dem Mac, NVDA auf Windows) und lass dir die Seite vorlesen. Das macht schnell deutlich, wo die echten Hürden liegen.

Schritt 3: Priorisieren und umsetzen

Beginne mit den Elementen, die die meisten Nutzer betreffen: Navigation, Kontaktformulare, zentrale Inhaltsseiten. Dann kommen sekundäre Bereiche wie Blog-Archive, Bildergalerien oder Footer-Links. In TYPO3 lassen sich viele Zugänglichkeitsprobleme auf Template-Ebene lösen - einmal richtig gemacht, wirkt das auf alle Seiten.

Schritt 4: Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen

Das BFSG verlangt eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website. Sie muss den aktuellen Stand dokumentieren, bekannte Einschränkungen benennen und einen Feedback-Mechanismus bieten, über den Nutzer Barrieren melden können. Diese Seite sollte von jeder Unterseite aus erreichbar sein, am besten über den Footer.

Wenn dein Relaunch ohnehin ansteht, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken. Das spart nachträgliche Korrekturen und ergibt ein konsistentes Ergebnis. Mehr zum strukturierten Vorgehen beim Website Relaunch.

Was kostet die Umsetzung?

Die Kosten hängen stark vom Ausgangszustand deiner Website ab. Drei typische Szenarien:

Kleine Unternehmenswebsite (5-15 Seiten): Wenn die Grundstruktur sauber ist und hauptsächlich Texte und Bilder betroffen sind, liegen die Kosten für ein Accessibility-Audit plus Umsetzung der Korrekturen bei 2.000 bis 5.000 Euro.

Mittelgroße Website mit Formularen und dynamischen Elementen (15-50 Seiten): Hier kommen Template-Anpassungen, Formular-Überarbeitungen und möglicherweise JavaScript-Korrekturen dazu. Realistisch: 5.000 bis 12.000 Euro.

Komplexe Websites, Online-Shops, Portale: Bei umfangreichen Webanwendungen mit vielen interaktiven Elementen ist eine individuelle Aufwandsschätzung nötig. Erfahrungsgemäß beginnt das bei 10.000 Euro aufwärts.

Die günstigste Variante ist, Barrierefreiheit bei einem Neuprojekt direkt mitzuplanen. Das verursacht kaum Mehrkosten gegenüber einer konventionellen Umsetzung - typischerweise 10 bis 15 Prozent. Wer eine professionelle Website entwickeln lässt, kann Barrierefreiheit von Anfang an als Anforderung definieren.

Häufige Fragen zum BFSG und barrierefreien Websites

Gilt das BFSG auch für reine Unternehmenswebsites ohne Online-Shop?

Das BFSG erfasst primär Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Eine reine Informationswebsite fällt streng genommen nur dann darunter, wenn über sie Dienstleistungen angeboten werden - etwa Terminbuchung, Kontaktformulare für Anfragen oder digitale Services. In der Praxis betrifft das die meisten Unternehmenswebsites, weil sie Kontaktmöglichkeiten und Angebotsanfragen bieten. Und: Auch jenseits der gesetzlichen Pflicht verbessert Barrierefreiheit die Nutzererfahrung für alle Besucher.

Reicht ein Accessibility-Plugin oder Overlay für die Konformität?

Accessibility-Overlays - also JavaScript-Widgets, die nachträglich über die Seite gelegt werden - erfüllen die BFSG-Anforderungen in der Regel nicht. Sie können einzelne Probleme kaschieren, lösen aber die strukturellen Ursachen im Code nicht. Schlimmer noch: In einigen Fällen erzeugen sie neue Barrieren oder stören die Funktion von Screenreadern. Die Marktüberwachungsbehörden bewerten die tatsächliche Konformität der Website, nicht das Vorhandensein eines Plugins.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer können Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängen. Zudem können sie die Bereitstellung des Produkts oder der Dienstleistung untersagen. Auch Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände sind denkbar, da die Barrierefreiheitspflicht eine Marktverhaltensregel im Sinne des UWG darstellt.

Wie dokumentiere ich die Barrierefreiheit meiner Website?

Du brauchst eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die auf deiner Website dauerhaft zugänglich ist. Sie muss enthalten: den Konformitätsstatus (vollständig, teilweise oder keine Konformität mit der Norm), bekannte Einschränkungen mit Begründung und ein Kontaktformular oder eine E-Mail-Adresse für Feedback. Als Orientierung dient das Muster der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund).

Barrierefreiheit ist eine Investition in die Zukunft deiner Website

Das BFSG setzt einen Standard, der sich international durchsetzen wird. Barrierefreie Websites laden schneller, sind besser strukturiert und ranken tendenziell besser bei Google - weil sauberer Code, klare Hierarchien und gute Lesbarkeit genau die Signale sind, die Suchmaschinen belohnen. Dazu kommt: Rund 13 Prozent der deutschen Bevölkerung leben mit einer Schwerbehinderung, und die Zahl der Menschen mit altersbedingten Einschränkungen steigt. Eine barrierefreie Website erreicht schlicht mehr Menschen.

Ob du eine bestehende Website anpassen oder ein neues Projekt von Anfang an barrierefrei umsetzen willst - der erste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme. Ich helfe dir gerne dabei, den Handlungsbedarf einzuschätzen und einen realistischen Plan zu entwickeln.

Lass uns über die Barrierefreiheit deiner Website sprechen →

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